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COMPLIANCE |
Unternehmen und ihre Geschäftsleitungsorgane sind verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass aus dem Unternehmen heraus keine Gesetzesverstöße erfolgen.
Compliance bezeichnet das Instrumentarium zur Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen und unternehmensinternen Richtlinien und dient der Vermeidung von Schadensersatzklagen und behördlichen Ermittlungsmaßnahmen.
Wir beraten Sie umfassend bei der Gestaltung, Einführung und Pflege von unternehmensweiten Compliance-Programmen in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Arbeitsrecht. Ferner überprüfen wir für Sie bereits bestehende Compliance- Programme und beraten Sie bei Compliance-Verstößen.
Hierdurch werden Regelverstöße in Ihrem Unternehmen vermieden und dadurch die Haftung und das Risiko der Geschäftsleitungsorgane minimiert.
UNSERE LEISTUNGEN
Gestaltung, Einführung und Pflege von unternehmensweiten Compliance-Programmen in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Arbeitsrecht | |
Überprüfung bestehender Compliance-Programme in oben genannten Bereichen | |
Beratung bei Compliance-Verstößen |
SPRECHZEITEN
Montag – Freitag:
Nach Terminvereinbarung
(durchgehende Erreichbarkeit)
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