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HANDELSRECHT |
Das Handelsrecht ist das „Sonderprivatrecht der Kaufleute“. Das heißt, dass die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) Anwendung finden, wenn ein Kaufmann geschäftlich tätig wird.
Hierbei wird durch Spezialvorschriften dem Verlangen nach Schnelligkeit und Effektivität im Handelsverkehr Rechnung getragen.
Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Handelsrechts. Wir prüfen und erstellen für Sie kommerzielle Verträge aller Art und setzen uns aktiv für Ihre Forderungen und Interessen gegenüber Dritten ein.
Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten zählt hier das Handelsvertreter- und Vertragshändlerrecht.
UNSERE LEISTUNGEN
Erstellung und Prüfung von Verträgen jeder Art | |
Beratung im Bereich des Handelsvertreter- und Vertragshändlerrechts | |
Geltendmachung Ihrer Handelsvertreter- und Vertragshändlerausgleichsansprüche nach § 89 b HGB (analog) | |
Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten |
SPRECHZEITEN
Montag – Freitag:
Nach Terminvereinbarung
(durchgehende Erreichbarkeit)
SO FINDEN SIE UNS
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t +49 (0)8232 80855-0
f +49 (0)8232 80855-22
E-Mail: info@pielorz-partner.de
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