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VERTRIEBSRECHT |
Das Vertriebsrecht ist stark von unternehmerischem Denken geprägt. Wir verfügen über die erforderlichen betrieblichen Kenntnisse. Hiervon profitieren unsere Mandanten. Wir beraten und vertreten in den Bereichen Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht, Franchiserecht sowie sämtliche weiteren denkbaren Formen des Vertriebs.
Wir beraten unsere Mandanten bei der Erstellung Ihres Vertriebsnetzes und helfen Ihnen bei der Ausgestaltung Ihrer Vertriebsverträge. Zudem beraten wir bei der Auflösung von Geschäftsbeziehungen und finden Lösungen für Ausgleichsansprüche und Rücknahmebegehren der Vertriebspartner. Selbstverständlich führen wir gemeinsam mit Ihnen Verhandlungen und unterstützen Sie auch bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Durch unser unternehmerisches Denken gewährleisten wir maßgeschneiderte Lösungen für unsere Mandanten.
UNSERE LEISTUNGEN
Führung schwieriger Verhandlungen mit Vertragspartnern | |
Erstellung und Anpassung von Verträgen | |
Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen | |
Stornohaftung von Maklern und Handelsvertretern | |
Abwicklung von beendeten Vertriebsverträgen, insbesondere Ausgleichsansprüche nach § 89 b HGB sowie Rücknahme von Vertragswaren |
SPRECHZEITEN
Montag – Freitag:
Nach Terminvereinbarung
(durchgehende Erreichbarkeit)
SO FINDEN SIE UNS
KONTAKTIEREN SIE UNS
t +49 (0)8232 80855-0
f +49 (0)8232 80855-22
E-Mail: info@pielorz-partner.de
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